Grundsätze der Vermietung

  • Die Stiftung berechnet den Mietzins auf Basis einer differenzierbaren Kostenmiete. Diese beinhaltet neben den Unterhalts- und Betriebskosten eine angemessene Kapitalverzinsung, Rückstellungen für die grosszyklischen Erneuerungen sowie die Kosten für Bewirtschaftung der Liegenschaft. Die Kostenmiete gilt in der Summe über alle Wohnungen, die Mietzinse einzelner Wohnungen können jedoch über oder unter der Kostenmiete liegen.
  • Die Stiftung achtet bei der Vermietung auf eine sozial vielseitig zusammengesetzte Mieterschaft. Bei Neuvermietungen will sie Wohnungen auch an wirtschaftlich schlechter gestellte Personen vermieten. Die Auswahl der Mieterinnen und Mietern erfolgt diskriminierungsfrei.
  • Wohnungsgrösse und Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
    Für die Vermietung von Gewerberaum berücksichtigt die Stiftung in erster Linie kleine, regional verankerte Unternehmen, die für nachhaltiges und faires Arbeiten einstehen.